Das IT-Recht betrifft Unternehmer und Verbraucher zugleich (B2B und B2C aber auch C2C), da immer mehr Geschäfte über das Internet abgewickelt werden. So wird das IT-Recht im Volksmund oft als Internetrecht bezeichnet. Der Begriff „Internetrecht“ beschreibt jedoch nur einen Aspekt des IT-Rechts. Das Informationstechnologierecht (kurz: IT-Recht) umfasst eine Vielzahl von Rechtsbereichen und tangiert zahlreiche rechtliche Querschnittsbereiche. So überschneidet sich das IT-Recht in einigen Bereichen mit dem Urheberrecht, dem Medienrecht und dem gewerblichen Rechtsschutz.
Das IT-Recht umfasst folgende Bereiche:
Das Vertragsrecht der Informationstechnologien, die Erstellung und Prüfung von IT-Verträgen, insbesondere von Softwareverträgen (Individualsoftware und Standardsoftware), Softwareentwicklung (auch agile Programmierung), Lizenzverträge, bzw. Lizenzberatung für bspw. Open-Source (TYPO3, etc.) sowie im Wesentlichen die Betreuung von Agenturen, (Werbeagentur, Internetagentur, Medienagentur, etc.) bei der Behandlung rechtlicher Fragestellungen und Auseinandersetzungen, wie Streit bei der Erstellung und Abnahme von Webseiten, Softwareprogrammen und grafischen Werken.
Das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs (eCommerce) insbesondere die Erstellung von AGB für Online-Shops (Allgemeine Geschäftsbedingungen für Webshops), Widerrufsbelehrung, Impressum und Shopprüfung (Preisangabenverordnung, Kennzeichnungspflichten, Informationspflichten, Werberecht, Wettbewerbsrecht) für Waren, Dienstleistungen (Hosting, Registrare, Adwords, SEO, SEM) sowie Digitale Inhalte. Dies umfasst das sowohl das gesamte Fernabsatzrecht als auch die Abwicklung der Kaufverträge vom Inkasso bis hin zur Zwangsvollstreckung.
Die Bearbeitung von Abmahnungen, sei es eine Abmahnung aus Domainrecht, eine Abmahnung aus Urheberrecht, eine Abmahnung aus Wettbewerbsrecht sowie die Abmahnung aus Persönlichkeitsrechtsverletzung oder dem Recht am eigenen Bild.
Das Domainrecht, insbesondere das Kennzeichenrecht, Namensrecht und Markenrecht aber auch das wettbewerbsrechtliche Behinderungsrecht sowie der Werktitelschutz. Weiter gehört hierzu die Betreuung und Abwicklung von Domainverträgen (Domainkauf / Domainverkauf).
Das Datenschutzrecht im Unternehmen (u.a. Compliance) sowie der gesamten Kundenkommunikation, Datensparsamkeit und Datenvermeidung, Problemstellungen rund um die Erhebung von Kunden- bzw. Nutzerprofilen (Google Analytics, Universal Analytics, Piwik, etc.). Die Beratung und Hilfestellung bei der Verwendung von sozialen Medien (Social Media) wie Facebook, Twitter, Google Plus (Google+) sowie bei der Verwendung von Kundendaten für Werbemaßnahmen und/oder die Weitergabe an Dritte oder Fragestellungen der Auftragsdatenverarbeitung.
Das Urheberrecht und der Leistungsschutz, insbesondere der Schutz von Lichtbildwerken und Lichtbildern (Fotografien, Produktbilder, Landschaftsaufnahmen), Creative Commons oder andere Lizenzmodelle sowie der Schutz von Texten, Webseiten und Computerprogrammen (Lizenzmanagement).
Das Telekommunikationsrecht, insbesondere Telefonverträge Handyverträge und Festnetzverträge sowie Voice over IP.
Die Aspekte des Persönlichkeitsrechts und Unternehmenspersönlichkeitsrechts, insbesondere wegen falscher Bewertungen im Internet, falscher Tatsachenbehauptungen (Äußerungsrecht) sowie das Recht am eigenen Bild.
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