Schmerzensgeld ist ein Begriff, der vielen sofort einfällt, wenn man an einen Verkehrsunfall oder ärztlichen Kunstfehler denkt. Tatsächlich handelt es sich dabei um die größten „Quellen“ von Schmerzensgeld-Fällen.
Haben Sie Fragen zu einem potentiellen Schmerzensgeldanspruch? Ein Anwalt unseres Teams beantwortet Ihnen gerne eine erste Anfrage:
Wir sind spezialisiert im Schmerzensgeld-Recht! Vertrauen Sie uns!
Das Schmerzensgeld ist jedoch nur ein Aspekt, der mit dem übergeordneten Begriff Personenschaden zusammen hängt. Wenn ein solcher Personenschaden etwa im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall auftritt, stehen dem Geschädigten ggf. eine Vielzahl verschiedenen Ansprüche zu. So stellen der Erwerbsschaden oder auch der oftmals unterschätzte Haushaltsführungsschaden weitere wesentliche Schadenspositionen dar. Insofern sind Sie aber gut beraten, sich hier anwaltlicher Hilfe zu bedienen, da die Berechnung zumeist schwierig und von Geschädigten alleine kaum zu bewerkstelligen ist. Zudem nehmen die Versicherungen einen anwaltlich nicht vertretenen Geschädigten weit weniger ernst und versuchen z.T. mit fragwürdigen Methoden die Schadenshöhe zu „drücken“.
Das Verkehrsrecht ist mit 2,4 Mio. Autounfällen pro Jahr sehr oft Auslöser von Schmerzensgeldansprüchen. Daneben steht das Arzthaftungsrecht, das eine weitere – stark zunehmende – Ursache von Schmerzensgeldverfahren darstellt.
In beiden Bereichen ist die Kanzlei AUVIT stark aufgestellt. Seit dem Jahr 2008 sind wir auf den Bereich des Schmerzensgeldes spezialisiert. Seither betreiben wir auch das bekannte Portal Schmerzensgeld.info
Oftmals werden wir auch als zweiter oder dritter Anwalt beauftragt. Man nimmt uns als Experten wahr. Ein aktueller – zugegeben: extremer – Fall hatte einen Skiunfall zum Gegenstand. Die beiden ersten Anwälte empfahlen unserem Mandanten, Vergleichsangebote von maximal 40.000,- EUR anzunehmen. Schlussendlich haben wir nun für unseren Mandanten einen Gesamtbetrag von 500.000,- EUR erstritten.
Im Bereich Verkehrsrecht nehmen wir ähnliche Situationen zur Kenntnis. Beauftragte Anwälte (solche, die z.B. von einem bekannten Automobilclub oder Versicherungen empfohlen werden) regulieren den Sachschaden nach einem Verkehrsunfall zumeist recht schnell und erfolgreich. Wenn es dann an den Personenschaden geht, empfinden viele unserer Mandanten, dass diesen Rechtsanwälten dann das Engagement verloren geht. Dies kann leicht erklärt werden: der Sachschaden ist vergleichsweise leicht bearbeitet. Der Schmerzensgeldanspruch ist kompliziert und aufwändig.
Achten Sie insbesondere bei der Beauftragung eines Anwalts nach einem Verkehrsunfall, bei dem jemand verletzt wurde, genau darauf, dass der Rechtsanwalt im Bereich Personenschadensrecht spezialisiert ist.