Verkehrsrecht

Pro Jahr kommt es in Deutschland zu etwa 2,4 Mio Verkehrsunfällen. Der Verursacher eines solchen Unfalls wendet sich zumeist direkt an seine Haftpflichtversicherung. Entweder übernimmt diese die Unfallregulierung oder man empfiehlt einen mit der Versicherung zusammenarbeitenden Rechtsanwalt.

Brauche ich einen Rechtsanwalt, wenn mich keine Schuld am Unfall trifft?
Dies ist eine Frage, die uns recht häufig gestellt wird. Soweit es sich nicht lediglich um einen Bagatellschaden handelt ist unsere Antwort ein eindeutiges JA. Nur ein auf das Verkehrsrecht spezialisierter Rechtsanwalt berät Sie objektiv und kennt sämtliche in Betracht kommenden Schadenspositionen.

Das Verkehrsrecht ist ein sehr breites Rechtsgebiet, dass von der Abwicklung von Verkehrsunfällen, dem Recht der Ordnungswidrigkeiten (Bußgeld, Fahrverbot, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße), dem Auto-Kaufrecht (Kaufvertrag, Mängelgewährleistung) und dem Verkehrsstrafrecht (Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Geisterfahrer, Eingriff in den Straßenverkehr) geprägt ist.

Alleine der Bereich der Abwicklung eines Verkehrsunfalls ist von einer großen Zahl an Rechtsprechung geprägt. Gerne stehen wir Ihnen daher für eine kostenlose Erstanfrage zur Verfügung.


Kostenlose Anfrage

Unser Gegner ist bei der Regulierung eines Verkehrsunfalles in aller Regel eine Haftpflichtversicherung.

Versuchen Sie die Unfall-Regulierung ohne Anwalt, wird die Haftpflichtversicherung dem Geschädigten oft ein sog. Schadensmanagement, also die Übernahme der Organisation der Schadensabwicklung empfehlen. Dieser im ersten Moment als freundlich empfundene verkehrsrechtliche Service entpuppt sich jedoch nicht immer als vorteilhaft.

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers Ihr Gegner ist. Die gegnerische Seite wird im Rahmen der Regulierung des Unfalls stets eigene Interessen an einer möglichst günstigen Abwicklung haben und nicht die für den Geschädigten optimale Schadensbeseitigung. So werden (vermeintlich objektive) Sachverständige und Reparaturbetriebe eingeschaltet bzw. empfohlen. Ob dies dann stets zur optimale Reparaturlösung führt sei dahingestellt.

Ferner wird die Versicherung einem evtl. auch körperlich Geschädigten kaum Ratschläge erteilen, ob und wie ein Schmerzensgeld korrekt beziffert wird und wie man hinsichtlich solcher Personenschäden korrekt reguliert.

Es ist also stets ratsam, sich der Hilfe eines Rechtsanwalts zu bedienen, schon deshalb weil bei einem unverschuldeten Unfall die Kosten des Anwalts meist von der Gegenseite übernommen werden müssen.